AGB

>A)   Rechtliches - AGB
 
>1.    Geltungsbereich
 
>>1.1   Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Rieser Volkshochschulen gelten für alle Verträge, die ein Kunde mit der vhs hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien, z. B. Programmheft der vhs, dargestellten Veranstaltungen abschließt.
 
>1.2 Studienreisen, Exkursionen und Lehrfahrten, die einen Dritten als Veranstalter oder als Vertragspartner ausweist, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insofern tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen vhs und Kunden. Die Beförderung durch beauftragte Busunternehmen erfolgt im Rahmen der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes, wobei die vhs selbst nicht als Unternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes auftritt.
 
 
>2.    Vertragsabschluss
 
>2.1  Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande.
 
>2.2  Der Kunde kann sein Angebot persönlich, postalisch, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail gegenüber der vhs abgeben. Bei der Buchung über die Website der vhs kann der Kunde das Angebot auch über das in die Website der vhs integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Auch eine Teilnahme an Veranstaltungen gilt als Anmeldung. Die Anmeldung ist ab dem Erscheinungstag des Programmheftes möglich. Der jeweilige Termin wird über die Presse veröffentlicht.
 
>       Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet über einen Kursplatz.
 
> Die Teilnahme an einem Kurs in vergangenen Arbeitssemester berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme an einem Fortsetzungskurs.
 
 
>2.3  Die vhs kann das Angebot des Kunden annehmen,
 
>>·         in dem sie dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung übermittelt, oder
>>·      in dem sie im Falle des SEPA-Lastschriftverfahrens das Teilnahmeentgelt vom Bankkonto des Kunden einzieht. (Wird die vhs im Rahmen des Einzugsverfahrens aus Gründen, die der Hörer zu vertreten hat, mit Kosten wie z. B. Bankspesen belastet, so sind diese vom Hörer zu tragen)
 
Liegen beide vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der Alternativen zuerst eintritt. Nimmt die vhs das Angebot des Kunden nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots.
 
>2.4  Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
 
>2.5  Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Kursleiter/Kursleiterinnen sind zu Änderungen der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
 
>2.6  Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden. Bescheinigungen jeder Art können nur innerhalb eines Jahres ab Kursende gegeben werden.
 
>3.    Preise und Zahlungsbedingungen
 
>3.1  Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auf der Website bzw. in den Printmedien der vhs angegeben sind.
 
>3.2  Die Teilnehmergebühr wird spätestens nach dem 2. Kurstag zur Zahlung fällig.
 
3.3Anfallende Kosten für Lehrmittel, Unterrichtshilfen und Materialien können von den    Kursleitern/Kursleiterinnen in eigener Verantwortung eingeholt werden.
 
 
>4.    Teilnahmeberechtigung
 
>4.1  Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der vhs möglich.
 
 
>5.    Mindestteilnehmerzahl
 
>5.1  Die vhs kann in ihren Kursausschreibungen Mindestteilnehmerzahlen festlegen.
 
>5.2  Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann die vhs bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten.
 
>5.3  Droht ein Kurs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahlen nicht zustande zu kommen, kann die vhs in Übereinstimmung mit interessierten Kunden durch Aufstockung der Kursgebühr die Durchführung ermöglichen.
 
 
>6.    Rücktritt durch den Teilnehmer
 
>6.1  Der Kunde kann seine Teilnahme jederzeit stornieren.
 
>6.2  Storniert der Kunde seine Teilnahme, so berechnet die vhs folgende Stornogebühr:
 
>       -    0 % der Teilnahmegebühr bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Kursbeginn
>       -    5 Euro Verwaltungspauschale bei einem Storno ab 30 Tagen und bis 9 Tage vor Kursbeginn
>       -    100 % der Teilnahmegebühr bei einem Storno innerhalb von 8 Tagen vor Kursbeginn
 
Danach erstattet die vhs nur in begründeten Ausnahmefällen wie z. B. Krankheit (Attest erforderlich) und nur bei längerfristigen Kursen die Kursgebühr für die restlichen Kurstage anteilig abzgl. einer Verwaltungsgebühr von 5 Euro.
 
Eine Erstattung einzelner Kurstage, die z. B. wegen Krankheit oder Urlaubes etc. versäumt wurden, ist nicht möglich.
 
> Bei Kurseintritt nach dem ersten Kurstag erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr.
 
Veränderung bei der Kursleitung oder beim ausgeschriebenen Kursort berechtigen die Kunden weder vor oder während des Kurses zu einem Kursrücktritt.
 
>6.3  Die vhs ist berechtigt aus wichtigen Gründen, wie etwa höhere Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters die Veranstaltung kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgeltes abzusagen.
 
 
>7.    Ermäßigungen
 
Die vhs gewährt folgenden Personenkreisen eine Ermäßigung von 10 % auf die Kursgebühren (ohne Studienfahrten, Vorträge * und Führungen). Gegen entsprechenden Nachweis sind
 
>-   Mitglieder der Vereine Rieser Volkshochschule Nördlingen e. V. und vhs Oettingen e. V. (Mitgliederausweis)
>-      Schüler und Studenten (gültiger Schüler- bzw. Studentenausweis). Ausnahme: keine Ermäßigung bei berufsbegleitenden Schulen oder Einrichtungen
>-      Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
>-      Empfänger von Sozialhilfe (amtliche Bestätigung nicht älter als zwei Monate)
 
 
>8.    Nutzungs- und Urheberrecht
 
>8.1  Die in der Veranstaltung verwendeten Materialien einschließlich der Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
 
>8.2  Die vhs ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte an den Materialien, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
 
>8.3  Ohne Erlaubnis der vhs ist der Kunde nicht berechtigt, ausgeteiltes Lehrmaterial ohne Genehmigung der vhs zu vervielfältigen. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltungen sind nicht gestattet.
 
 
* Die VHS Oettingen gewährt Ermäßigungen auch bei Vorträgen




>9.    Haftung
 
Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
 
Eine weitergehende Haftung insbesondere für Beschädigungen oder Abhandenkommen von Gegenständen ist ausgeschlossen. Für den Kunden besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
 
Vorstehende Haftungsregelungen gelten im Hinblick auf die Haftung der vhs auch für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.





>B)   Organisatorische Hinweise
 
>1.    Kursräume
 
Die Räume, in denen Veranstaltungen stattfinden, werden, soweit nicht bereits angegeben, den Teilnehmern rechtzeitig vor Kursbeginn bekanntgegeben.
 
 
>2.    Ordnung
 
Um Ordnung und Sauberkeit in allen Kursräumen wird gebeten. Das Rauchen in den Kursräumen ist nicht gestattet.
 
 
>3.    Kursfreie Tage
 
An schulfreien Tagen (z. B. Schulferien, Rosenmontag, Faschingsdienstag) entfällt der Kursbetrieb (siehe Kalender).
 
 
>4.    Keine Benachrichtigung über Kursbeginn
 
Eine Benachrichtigung der angemeldeten Teilnehmer über den Kursbeginn erfolgt nicht mehr. Bitte deshalb das Programmheft gut aufbewahren.
 
 
>5.    Unterrichtsmaterial
 
Soweit nicht bereits bei den einzelnen Veranstaltungen ausgedruckt, erhalten Sie Informationen darüber bei Kursbeginn durch die Kursleiter.

Datenschutz

C) Datenschutzgrundverordnung
 
Die im Anmeldebogen abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet. Ohne die anzugebenden Daten (Name, Adresse, Geburtsjahr) kann kein Vertrag geschlossen werden. Ihr Geburtsjahr erheben wir, um sicherzustellen, dass Sie volljährig sind, bzw. bei Minderjährigkeit etwaige Vorkehrungen zu treffen. Für besondere Kurse, z. B. Babykurse, kann die Angabe des Geburtsdatums zwingend erforderlich sein.
 
Die Abfrage Ihrer Festnetz- bzw. Mobilfunknummer erfolgt in unserem berechtigten Interesse, Sie bei Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig erreichen. Auch die weiteren freiwilligen Angaben werden zur Vertragsdurchführung verwendet.
 
Durch die Angabe von IBAN, Name und Vorname des Kontoinhabers können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Ist der Lastschriftmandatsbogen abtrennbar, müssen Sie zur Zuordnung nochmals Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse angeben. Die freiwilligen Zusatzangaben dienen ebenfalls der Durchführung des Lastschriftmandats. Wenn Sie uns die zwingend erforderlichen Bankdaten nicht bereitstellen, erfolgt keine Lastschrift und Sie müssen die Zahlung des Kursbeitrages anderweitig veranlassen.
 
Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden Datenbanken und Anwendungen können durch von uns beauftragte IT-Dienstleister betreut werden. Die Bereitstellung Ihrer Daten durch Sie ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.
 
Weitere Infos: siehe www.rieser-volkshochschulen.de zum Thema „Datenschutzerklärung“.